Beanstandung SRF 2025-01-22

1. März 2025 - Lesezeit: 4 Minuten

Am 21. Januar wurde auf der Home Page von SRF ein Beitrag zur Amtseinführung des 47. Präsidenten der USA veröffentlicht.

In diesem Beitrag wird der von Musk gezeigte Hitlergruss verharmlost. Dagegen gingen bei der Ombudsstelle SRG.D 46 Beanstandungen ein, am 22. Januar unter anderem eine von mir. Hier der Wortlaut meiner Beanstandung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es geht um folgenden Textausschnitt:
Musk hält selber auch eine kurze Ansprache – dabei fasst er sich mit der rechten Hand ans Herz und streckt den Arm beschwingt nach oben aus. Manche erkennen einen Hitlergruss.

Diese Formulierung suggeriert, dass es bei diesem Hitlergruss Interpretationsspielraum gäbe. Wie sollte denn ein "echter" Hitlergruss aussehen, und was wären denn die Unterschiede zu Musk's Geste?

Weder im Video noch auf dem Standbild lässt sich in der Geste irgendwelche Beschwingtheit erkennen. Das Wort "beschwingt" suggeriert einer zutiefst menschenverachtenden Geste eine nicht vorhandene Unbeschwertheit.

Musk hat sich für die Geste auch nicht etwa entschuldigt, sondern stellt sie als schmutzigen Trick seiner politischen Gegner dar.

Also nennen Sie den Hitlergruss bitte beim Namen. Ohne Unverfänglichkeit zu suggerieren.

Vielen Dank und freundliche Grüsse
Andreas Isler

Am 26. Februar erhielt ich die folgende Stellungnahme der Ombudsstelle SRG.D.

10667ff_250226_OMB_SB_SRFNews_Verharmlosung_Hitlergruss.pdf

Am 3. März schickte ich folgende Antwort zurück:

Sehr geehrte Frau Girsberger,
sehr geehrter Herr Hofmann

Vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme. Es ist zu hoffen, dass durch Ihre Einschätzung die Berichterstattung von SRF in Zukunft etwas sachgerechter ausfallen wird, als dass das im beanstandeten Beitrag der Fall war.

Leider behandelt die Stellungnahme meine Beanstandung nicht und der beanstandete Text ist nach wie vor unverändert auf der Seite ersichtlich. Die Redaktion versucht, die Entscheidung ob Hitlergruss oder nicht, auf die Betrachter abzuwälzen. Meiner Meinung nach gibt es in diesem Fall aber keinen Spielraum, man vergleiche dazu den entsprechenden Wikipedia Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Saluto_romano

Freundliche Grüsse
Andreas Isler


Ich denke, dass bisher mit 20% des Aufwands 80% des Nutzens erreicht wurde, nämlich dass menschenverachtende Gesten in den ÖR Medien nicht verharmlost werden dürfen.
Ein Weiterzug an die UBI würde im besten Fall zu einem weiteren Rüffel für die Redaktion führen, was aber für die zukünftige Berichterstattung wohl keinen Einfluss hätte.

Ev. würde noch die Ombudsstelle selbst gerüffelt, da sie auf mein Anliegen (und das anderer Beanstandungen) gar nicht eingegangen ist.

Dafür, dass die Ombudsstelle in Zukunft etwas sorgfältiger arbeitet, würde sich der Aufwand ev. lohnen. Doch im Sinne des Pareto-Prinzips lasse ich einen Weiterzug bleiben.